Dieser Beitrag verschriftlicht meine gleichnamigen Vorträge, die ich am 16. 11. 2023 in Bregenz und am 30. 11. 2023 in Innsbruck im Rahmen der Vorarlberger bzw der Tiroler Juristischen Gesellschaft halten durfte. Er thematisiert – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Aspekte des Geldwäscherei-Straftatbestands, deren Verfassungskonformität fraglich sein könnte. Dabei beschränken sich die Ausführungen bewusst auf den Straftatbestand der Geldwäscherei und sparen den Bereich des Geldwäschepräventionsrechts aus.

