In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen hat sich der OGH mit der amtshaftungsrechtlichen Rettungspflicht im Strafverfahren befasst und den Einstellungsantrag als Rechtsmittel iSd § 2 Abs 2 AHG qualifiziert. Wie im Beitrag aufgezeigt, sind die an den Geschädigten gestellten Anforderungen hoch und in der Praxis regelmäßig schwer zu erfüllen.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

