Am 12. 7. 2023 wurde nach mehr als fünfjähriger Verhandlungszeit ein Gesetzespaket zur Erlangung elektronischer Beweismittel (E-Evidence) verabschiedet, das aus einer Verordnung und einer Richtlinie besteht. Die neuen Vorschriften sollen es berechtigten nationalen Behörden ermöglichen, elektronische Beweismittel direkt von Providern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern (Herausgabeanordnung) oder die Aufbewahrung von Daten zu verlangen, damit relevante Daten nicht zerstört werden oder verloren gehen (Sicherungsanordnung).

