Mit großem Interesse wird – wohl seit jeher – die Abhaltung von Strafverhandlungen vor Gericht durch die Gesellschaft verfolgt. Dabei ziehen die lebensnahen Sachverhalte, die den Aburteilungen zugrunde liegen, das Interesse der Gesellschaft auf sich und führ(t)en zu regelmäßigen Berichterstattungen und neuen Wegen der Unterhaltung „Juristainment“ aus den Verhandlungssälen. Dieser Beitrag ist der Versuch einer rechtlichen Aufarbeitung dazu, er soll Denkanstöße liefern und – im besten Fall – Hilfestellung im Umgang mit Livetickern geben. Jedenfalls soll dieser Beitrag aber Anlass für Reflexion über die Entwicklungen der Vergangenheit und über mögliche Ansätze für die Zukunft sein – dies am Beispiel des Hauptverfahrens im Strafprozess.

