Das Jahr 2021 war ein turbulentes Jahr für das deutsche Strafrecht und Steuerstrafrecht: Die Steuerhinterziehung wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche ohne Beschränkung auf schwere Fälle zur Vortat der Geldwäsche ergänzt, der BGH traf eine erste Entscheidung zur Strafbarkeit in Cum-Ex-Konstellationen und das OLG Frankfurt aM nahm in einem Auslieferungsverfahren an, dass in Fällen der schweren Steuerhinterziehung auch gleichzeitig und tateinheitlich ein schwerer Betrug vorliegen könne. Auch das Jahr 2022 brachte für das deutsche Steuerstrafrecht eine Reihe wichtiger Entscheidungen.

