Am 15. 12. 2021 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt vor, der die bisherige Richtlinie 2008/99/EG ersetzen soll. Ziel des Vorschlags ist die Bekämpfung der Umweltkriminalität und die Gestaltung eines wirksamen Umweltschutzes. Der Richtlinienvorschlag sieht ua eine Reihe neuer (ausufernder?) Umweltstraftatbestände, eine enorme Verschärfung der Sanktionen (Haftstrafen!) und eine Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung vor. Darüber hinaus sieht der Richtlinienvorschlag den Schutz jener Personen vor, die Umweltstraftaten melden oder die Ermittlung unterstützen (Stichwort Whistleblowing). Dieser Beitrag befasst sich mit dem Richtlinienvorschlag und beleuchtet, weshalb die EU Handlungsbedarf für eine Verschärfung im Bereich der Umweltkriminalität sieht und was mit dem Vorschlag erreicht werden soll. Zudem wird erörtert, welche Konsequenzen sich daraus für Österreich und den nationalen Gesetzgeber ergeben werden.

