Die Menge der weltweit gespeicherten Daten nimmt seit Jahren explosionsartig zu. Die Geschäftsmodelle der größten Unternehmen der Welt, der sogenannten Tech-Giganten wie etwa Apple, Amazon oder Microsoft, zeigen, dass Daten längst einer der wesentlichen Wirtschaftsfaktoren sind. Insbesondere die Modelle von Google und Facebook beruhen weitgehend rein auf der Erfassung von Daten. Die Lukrativität dieses Konzepts spiegelt sich in den Bilanzen wider: So hat etwa Meta Platforms Inc., der Mutterkonzern von Facebook, WhatsApp, Instagram und Co im Jahr 2021 einen Umsatz von 117,9 Mrd US-Dollar erzielt. Dass sich aufgrund der Digitalisierung vor allem aus dem Blickwinkel des Strafrechts durchaus gewisse Herausforderungen an die Praxis stellen, zeigen Graf/Lengauer in einem aktuellen Artikel gelungen auf. Dieser Beitrag greift diese Thematik weiterführend auf und soll dabei mithilfe dreier fiktiver Praxisbeispiele Lücken, aber auch bereits bestehende Lösungen aufzeigen.

