In einem kürzlich veröffentlichten Erlass gibt das BMJ seine Rechtansicht zur Auslegung des § 163b StGB bekannt. Wie in diesem Beitrag aufgezeigt wird, überzeugen die Argumente des BMJ nicht vollständig und bleiben Auslegungsunsicherheiten bestehen.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

