Mit Wirkung vom 28. 6. 2022 wurde die Europol-VO durch die VO (EU) 2022/991 in mehrfacher Hinsicht abgeändert. Neben weiteren Neuerungen – wie etwa zu Datenschutzbestimmungen, dem Informationsaustausch mit privaten Parteien, der Einrichtung eines Grundrechtsbeauftragten oder dem neuen Aufgabenbereich Europols im Forschungsbereich – stehen die Beziehungen zwischen Europol und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) im Zentrum der Novellierung.

