Auf Grundlage der judiziellen Vorgaben des EuGH, eines gemeinsamen Berichts von Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netzwerk sowie Erfahrungsberichten der Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Petruhhin-Mechanismus wurden von der Europäischen Kommission am 8. 6. 2022 Leitlinien für die Auslieferung an Drittstaaten erlassen, die in diesem Beitrag kurz analysiert und kommentiert werden sollen. Kern der Leitlinien ist eine diskriminierungsfreie Behandlung von Unionsbürgern bei Auslieferungsersuchen von Drittstaaten an Mitgliedstaaten, die für eigene Staatsangehörige ein Auslieferungsverbot vorsehen.

