In seinem Urteil vom 30. 11. 2021, 14 Os 94/21m, äußerte sich der OGH zur Frage, wer bei einer gemeinnützigen, in der Rechtsform einer GmbH organisierten Bauvereinigung der wirtschaftlich Berechtigte ist. Im Speziellen ging er dabei darauf ein, ob der GmbH aus dem – dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) inhärenten – Vermögensbindungsprinzip die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten erwächst.

