Nach Verstreichen der Umsetzungsfrist der Europäischen Union liegt nunmehr – mehr als ein halbes Jahr verspätet – (zumindest) ein Ministerialentwurf zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie (Hinweisgeber-RL) vor. Der österreichische Gesetzgeber orientiert sich in diesem sehr stark an den zwingend vorgeschriebenen Inhalten der Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich nur in einigen wenigen Fällen.

