Dieser Beitrag liefert einen kompakten Überblick zu den Kriterien, die bei der finanzstrafrechtlichen Würdigung von Sachverhalten rund um Auslandseinkünfte in der täglichen Praxis im Hinblick auf die Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden können und befasst sich dabei näher mit der Entscheidung des BFG vom 9. 11. 2021, RV/7103350/2018. Eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik führt rasch zur Erkenntnis, dass eine nachvollziehbare Beurteilung stets nur anhand des konkreten Einzelfalls erfolgen kann.

