Im Umweltstrafrecht kündigen sich europarechtliche und völkerrechtliche Neuerungen an. Die Europäische Kommission hat am 15. 12. 2021 eine Mitteilung und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, die weitreichende Reformpläne erkennen lassen. Zudem könnte das Mandat des Internationalen Strafgerichtshofs ausgeweitet werden.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

