Als Rückschaufehler bezeichnet man in der Psychologie einen Bias, bei dem die Vorhersehbarkeit eines Schadensereignisses durch das Wissen um dessen Ausgang nachträglich anders bewertet wird als zuvor. Dieser Beitrag behandelt die Relevanz von Rückschaufehlern in der Beurteilung strafrechtlicher Delikte – insb iZm der Business Judgment Rule. Die Autoren zeigen auf, weshalb bei Ex-post-Bewertungen von Sachverhalten Vorsicht geboten ist und wie Rückschaufehler bestmöglich vermieden werden können.

