Bartersysteme sind Tauschsysteme, denen in jüngster Vergangenheit erhöhte (straf)rechtliche Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Dieser Beitrag bezieht sich auf das Urteil des OGH vom 11. 9. 2018, 14 Os 11/18a (14 Os 99/18t), in dem der Betreiber eines solchen Systems ua wegen des Betrugs und der Untreue verurteilt wurde. In der gegenständlichen Entscheidung sind mehrere komplexe Argumentationen enthalten, etwa über den Zeitpunkt des Schadenseintritts und die Erteilung der Befugnis, die im Folgenden näher beleuchtet werden.

