Ein zentraler Bestandteil des von der Europäischen Kommission am 20. 7. 2021 präsentierten Pakets von Legislativvorschlägen zur Erweiterung des Rechtsrahmens der Geldwäscheprävention sind jene zwei Rechtsakte, die nach den Plänen der Kommission zukünftig die 4. Geldwäsche-RL (in der durch die 5. Geldwäsche-RL geänderten Fassung) aufheben bzw inhaltlich ersetzen sollen: die Geldwäsche-VO und die 6. Geldwäsche-RL.

