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Checkliste zur Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle für Rechtsanwälte und Notare

SchwerpunktSteuerrechtSeverin GlaserZWF 2021, 224 - 230 Heft 5 v. 15.9.2021

Rechtsanwälte und Notare unterliegen als Verpflichtete iSd 4. Geldwäsche-RL (Art 2 Abs 1 Z 3 lit b) auch nach österreichischem Recht Verdachtsmeldepflichten im Rahmen der Vorschriften zur Geldwäscheprävention (§§ 8a ff RAO; §§ 36a ff NO). Diese Checkliste zeigt alle wesentlichen Rechte, Pflichten und Aufgaben, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind.

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