Rechtsanwälte und Notare unterliegen als Verpflichtete iSd 4. Geldwäsche-RL (Art 2 Abs 1 Z 3 lit b) auch nach österreichischem Recht Verdachtsmeldepflichten im Rahmen der Vorschriften zur Geldwäscheprävention (§§ 8a ff RAO; §§ 36a ff NO). Diese Checkliste zeigt alle wesentlichen Rechte, Pflichten und Aufgaben, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind.

