Am 7. 7. 2021 wurde im Nationalrat die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) auf Basis der Regierungsvorlage (ErlRV 943 BlgNR 27. GP ) beschlossen. Im Gegensatz zum Ministerialentwurf vom 19. 4. 2021 wurden einige Änderungen vorgenommen. Der Bundesrat hat die LSD-BG-Novelle in seiner Plenarsitzung am 15. 7. 2021 behandelt und den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, abgelehnt. Allerdings hat dieser auch nicht ausdrücklich beschlossen, Einspruch zu erheben, sodass die Novelle nach acht Wochen im BGBl kundgemacht werden kann. Die Neuregelungen werden rückwirkend mit 1. 9. 2021 in Kraft treten und auf Sachverhalte anwendbar sein, die sich nach dem 31. 8. 2021 ereignen. Die Novelle führt auch zu weitreichenden Änderungen bei den im LSD-BG normierten Verwaltungsstraftatbeständen, die in diesem Beitrag dargestellt werden.

