Der Fußballsport ist sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene durch vereinsrechtliche Strukturen geprägt. Durch Vereinsbeitritte (der jeweiligen Fußballklubs) unterwerfen sich die einzelnen Mitglieder der in den Statuten des (Dach-)Verbandes zu regelnden Straf- bzw Disziplinargewalt. Für den nationalen Profifußball obliegt die Ausübung dieser Befugnisse dem Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga (ÖFBL). Sowohl dieser Senat 1, weitläufig als „Strafsenat“ der ÖFBL bezeichnet, als auch die den Entscheidungen dieses Gremiums zugrunde liegenden Rechts- bzw Verbandsvorschriften werden in diesem Beitrag dargestellt und deren Rechtsnatur beleuchtet.

