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Das Recht auf einen gesetzlichen Richter

FinanzstrafrechtSteuerrechtHeidemarie WinklerZWF 2021, 83 - 86 Heft 2 v. 1.3.2021

Mit Beschluss vom 4. 12. 2020, RV/7300053/2020, wies das BFG die Beschwerde einer Beschuldigten gegen die Anordnung einer Hausdurchsuchung gem § 93 Abs 1 FinStrG durch die Vorsitzende des Spruchsenats zurück. In diesem Beitrag wird der Beschluss des BFG – mit Schwerpunkt auf die Zuständigkeit bzw das Recht auf einen gesetzlichen Richter – dargestellt. Sämtliche personen- und fallspezifischen Details, die Rückschlüsse auf die Identität der Beschuldigten zulassen würden (insb den Beschwerdepunkt zur Täterschaft), wurden bewusst ausgeklammert.

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