In einer aktuellen Entscheidung hat sich der OGH ua (allgemein) mit der Frage beschäftigt, wer – allenfalls – wirtschaftlich Berechtigter (iSd Straftatbestandes der Untreue) in einer Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) sein könne, und dazu festgehalten, dass weder dem Begünstigten noch dem Stifter selbst nach der gesetzlichen Grundkonzeption (des PSG) die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten, wie in der Legaldefinition des Befugnismissbrauchs in § 153 Abs 2 StGB genannt, zukomme (OGH 10. 7. 2019, 13 Os 128/18z). Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dieser Thematik erscheint somit lohnend.

