Nach den Entscheidungen Taricco und M.A.S. hatte der EuGH im Jänner 2019 in der Rs Dzivev erneut über das Verhältnis zwischen effektivem Schutz der finanziellen Interessen der EU einerseits und dem nationalen Schutz der Grundrechte andererseits zu entscheiden. Es ging dabei um die Vereinbarkeit nationaler strafprozessualer Regelungen für das Ermittlungsverfahren mit Art 325 AEUV und dem EU-Betrugs-Übereinkommen.

