vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hausdurchsuchungen bei Wirtschaftstreuhändern und Rechtsanwälten

WirtschaftsstrafrechtSteuerrechtHeidemarie Paulitsch, Martina ZehetnerZWF 2019, 58 - 62 Heft 2 v. 15.3.2019

Hausdurchsuchungen bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern (Berufsgeheimnisträgern) sind in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren längst keine Seltenheit mehr. Bei der Sicherstellung von Kanzleidokumenten kann durch die Erhebung des Widerspruchs gem § 112 Abs 1 StPO eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeigeführt werden, ob die Sicherstellung das Aussageverweigerungsrecht eines Berufsgeheimnisträgers umgehen würde, die Dokumente daher geschützt sind und wieder ausgefolgt werden müssen. Verneint das Gericht diese Frage, dürfen die Dokumente und Gegenstände zum Akt genommen, bearbeitet und zur Belastung des Beschuldigten herangezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!