Das Beispiel von Tesla-Gründer Elon Musk zeigt anschaulich, wie selbst kurze Äußerungen in digitalen Medien massive Marktbewegungen auslösen können. Um die Funktionsweise des Kapitalmarkts sicherzustellen und das Vertrauen der Investoren und Anleger in dessen Integrität zu schützen, hat der europäische Gesetzgeber ein Regelwerk geschaffen, das Marktmanipulation durch strafrechtliche Sanktionen unterbinden soll. Die Umsetzung in nationales Recht wird diesem Anliegen aber nur bedingt gerecht. Dieser Beitrag nimmt den Fall Musk zum Anlass, um die nationale Umsetzung der Richtlinie 2014/57/EU und die (In-)Effektivität des § 164 BörseG 2018 im Hinblick auf die Verhinderung informationsbasierter Marktmanipulation zu analysieren.

