Seit einem Jahrzehnt kommen – nach deutschem Vorbild – bei der österreichischen Justiz angestellte (externe) Experten aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich in fachspezifischen Strafverfahren zum Einsatz. Dieser Beitrag gewährt einerseits praktische Einblicke in die gegenwärtige Form der Expertenbeiziehung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren und stellt andererseits rechtspolitische Überlegungen für die Zukunft an. Der Verfasser widmet seine Ausführungen Franz Reger, dem jahrelang führenden Legisten im Finanzstrafrecht, und wäre erfreut, wenn der eine oder andere Gedanke seine Unterstützung fände.

