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Außerordentliche Strafmilderung auch bei Alkoholdelikten anwendbar

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/94ZVR 2024, 253 Heft 5 v. 8.5.2024

Dass § 20 VStG auf Alkohol- oder Suchtgiftdelikte iSd § 99 Abs 1b StVO im Hinblick auf ihre besondere Verwerflichkeit überhaupt nicht anzuwenden wäre, kann dem Gesetz nicht entnommen werden und entspricht auch nicht der Rsp des VwGH (vgl VwGH 20. 1. 1993, 92/02/0280).

Ra 2023/02/0192

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