vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zeitraum von fünf Wochen im Verfahren zur Erlassung einer Verordnung, Gefahr im Verzug liegt nicht vor

Judikaturübersicht Verwaltung StVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/93ZVR 2024, 252 - 253 Heft 5 v. 8.5.2024

Der im Verordnungsakt [Anm: zwei V von Geschwindigkeitsbeschränkungen] dokumentierte Zeitraum von über fünf Wochen [Anm: seit schweren Unfällen mit vier Todesopfern] sowie der Umstand, dass ein verkehrstechnisches Sachverständigengutachten eingeholt werden konnte, lässt den Schluss zu, dass die Möglichkeit bestanden hätte, die betroffenen Gemeinden in das Verfahren einzubeziehen (etwa durch Übermittlung des Verordnungsentwurfs oder kann auch die bloße Beiziehung des Bürgermeisters zu einer Ortsaugenscheinverhandlung ausreichend sein).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!