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Halten des Handys beim Lenken, Strafbarkeit kann vorliegen

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/95ZVR 2024, 253 - 254 Heft 5 v. 8.5.2024

Nachdem bereits nach der Rechtslage vor der 32. KFG-Nov § 102 Abs 3 KFG "jede Verwendung eines 'Handys' ohne Freisprecheinrichtung zu Fernsprechzwecken" erfasst hat und der Gesetzgeber dieses Verbot damit begründet hat, dass "[g]erade das Halten eines Handy während der Fahrt" vom Verkehrsgeschehen ablenkt, kann auch nunmehr das "bloße" Halten eines Handys während der Fahrt durchaus unter § 102 Abs 3 KFG subsumiert werden, wenn mit dem Halten eine Verwendung verbunden ist (VwGH 14. 7. 2000, 2000/02/0154; VwGH 29. 8. 2023, Ra 2023/11/0101, wonach die Inanspruchnahme einer gerätespezifischen Funktion als "jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons" zu verstehen ist).

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