Art 4 7.ZPEMRK; § 5 Abs 2 StVO; § 5 Abs 10 StVO; § 88 Abs 2 StGB; § 89 StGB
Der VwGH hatte zu beurteilen, ob eine Bestrafung aufgrund der Weigerung, sich einer Blutabnahme zu unterziehen, gegen das Doppelbestrafungsverbot verstößt, wenn der Beschuldigte aufgrund des Unfalls bereits strafgerichtlich wegen § 88 StGB verurteilt worden war.