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Verweigerung der Blutabnahme bei Suchtgiftverdacht, keine Doppelbestrafung bei Verurteilung wegen § 88 Abs 2 StGB

StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/167ZVR 2012, 305 Heft 9 v. 1.9.2012

Art 4 7.ZPEMRK; § 5 Abs 2 StVO; § 5 Abs 10 StVO; § 88 Abs 2 StGB; § 89 StGB

Der VwGH hatte zu beurteilen, ob eine Bestrafung aufgrund der Weigerung, sich einer Blutabnahme zu unterziehen, gegen das Doppelbestrafungsverbot verstößt, wenn der Beschuldigte aufgrund des Unfalls bereits strafgerichtlich wegen § 88 StGB verurteilt worden war.

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