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Nachträglicher Suchtgiftkonsum, Blutabnahme darf mit diesem Argument nicht verweigert werden

StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/166ZVR 2012, 305 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 5 Abs 9 StVO; § 5 Abs 10 StVO

Gestützt auf ein früheres Erkenntnis zur Beeinträchtigung durch Alkohol führte der VwGH im vorliegenden Urteil aus, ob ein Beschuldigter sich einer Blutabnahme mit der Behauptung, er habe erst nach dem Lenken des Fahrzeugs Suchtmittel konsumiert, rechtmäßig verweigern kann.

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