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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M226 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmitteln der UN 1402 (CALCIUMCARBID), Klasse 4.3, Verpackung

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/24ZVR 2012, 55 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, dass Norwegen die multilaterale Vereinbarung M226 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmitteln der UN 1402 (CALCIUMCARBID), Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I unterzeichnet hat.

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