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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M235 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl, BGBl III 2011/160

KraftfahrrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/23ZVR 2012, 54 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird die Unterzeichnung der multilateralen Vereinbarung M235 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl durch Italien und Irland angezeigt.

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