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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN/M 002 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen, BGBl III 2011/172 und 173

VerkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/25ZVR 2012, 55 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird über den erweiterten Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN/M 002 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen berichtet.

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