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Zusatztafel, muss dem Wortlaut der V entsprechen

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/12ZVR 2012, 33 - 34 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hält der VfGH eindeutig fest, dass dem Straßenerhalter in Hinblick auf die Kundmachung einer Verordnung kein Spielraum in Bezug auf den eindeutigen Wortlaut einer Zusatztafel zukommt.

Rechtsgrundlagen: § 54 StVO; § 76a StVO

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