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Räumpflicht bezieht sich auch auf den auf den Gehsteig verbrachten Schnee, sie darf jedoch nicht überspannt werden

VerwaltungsverfahrenJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/13ZVR 2012, 34 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung geht der VwGH der Frage nach, ob von einer Räumpflicht des Liegenschaftseigentümers neben dem witterungsbedingten Schnee auch der von einem Schneepflug dorthin geschobene erfasst wird.

Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 1 StVO; § 99 Abs 4 StVO

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