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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M243 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von UN 1402, CALCIUMCARBID der Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I, in Tanks, BGBl III 2012/113

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/197ZVR 2012, 368 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag spricht in konzentrierter Form die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M243 an, wobei diese von der Schweiz unterzeichnet wurde.

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