Zusammenfassung: Angezeigt wird die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2, die aufgrund des Beitritts der Schweiz notwendig wurde.