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Drittes Vormerkdelikt nach § 37 a FSG, jedenfalls drei Monate Entzug der Lenkberechtigung

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/185ZVR 2012, 338 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz hält mit ihrer Entscheidung fest, dass nach der dritten Vormerkung aufgrund einer Alkoholisierung des Fahrzeuglenkers gem. § 37 a FSG diesem jedenfalls die Lenkberechtigung zu entziehen ist. Steht dieser Entscheidung das zwischenzeitliche Wohlverhalten des Betroffenen entgegen?

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 Z 14 FSG; § 14 Abs 8 FSG; § 37a FSG

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