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Alkoholvortestgerät, kann nur den Verdacht einer Alkoholisierung indizieren

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/179ZVR 2012, 335 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich spricht der erkennende Senat aus, dass einer Messung mit einem Alkoholvortestgerät, entgegen einer solchen mittels "Alkomat", bloß indizierende Wirkung zukommt. Können entsprechende Ergebnisse im Verfahren verwertet werden?

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO; § 5 Abs 3a StVO

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