Zusammenfassung: Das OLG Wien setzt sich mit seiner Entscheidung mit dem schadenersatzrechtlichen Problemfeld der "neu für alt" - Problematik auseinander. Dabei ging es um die Frage, wie vorzugehen ist, wenn eine alte Verkehrsleitanlage beschädigt wird und die daraufhin installierte Anlage eine um 30% längere Nutzungsdauer aufweist.
Rechtsgrundlagen: § 305 ABGB; § 306 ABGB; § 1323 ABGB; § 1332 ABGB