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Aufforderung zum Alkotest, Gerät muss sich nicht vor Ort befinden

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/180ZVR 2012, 335 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Der VwGH stellt klar, dass eine Aufforderung zur Atemluftalkoholuntersuchung auch dann rechtsrichtig erfolgt, wenn sich ein entsprechendes Testgerät nicht vor Ort befindet und ein dermaßen ausgerüstetes Polizeifahrzeug erst herbeigeschafft werden muss.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO

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