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Topographieverordnung-Kärnten, widerspricht in großen Teilen Art 7 Z 3 zweiter Satz Staatsvertrag

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/152ZVR 2011, 263 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis stellt der VfGH in vorliegender Sache fest, dass die Topographieverordnung-Kärnten sowie Bestimmungen in straßenpolizeilichen Ortstafelverordnungen dem Minderheitenschutz im Staatsvertrag (Wien) widersprechen und sohin aufzuheben sind.

Rechtsgrundlagen: Topographieverordnung-Kärnten; § 53 Abs 1 Z 17a StVO; § 53 Abs 1 Z 17b StVO

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