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Bloße Nichtvorführung zur Begutachtung, steht für sich allein nicht unter Strafsanktion

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/153ZVR 2011, 263 - 265 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH eindeutig klar, dass es im Regime des § 36 lit e KFG nicht darauf ankommt, dass ein Fahrzeug im öffentlichem Verkehr verwendet wird, weshalb bereits die bloße Nichtvorführung zur Begutachtung zu ahnden ist.

Rechtsgrundlagen: § 36 lit e KFG; § 57a KFG

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