§ 5 Abs 2 StVO
Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass auch ein rechtswidriges Eindringen von Polizisten in ein Wohnhaus die Verweigerung eines Alkotests iZm einem Verkehrsdelikt nicht rechtfertigt.
§ 5 Abs 2 StVO
Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass auch ein rechtswidriges Eindringen von Polizisten in ein Wohnhaus die Verweigerung eines Alkotests iZm einem Verkehrsdelikt nicht rechtfertigt.