§ 5 Abs 2 StVO
Vorliegende Entscheidung wendet sich Fragen iZm der Verweigerung einer Atemluftuntersuchung hinsichtlich der fraglichen Tatvollendung zu. Darüber hinaus war die Relevanz vermeintlich rechtswidrig vorgehender Polizisten iZm dem Betreten der Wohnung des Betroffenen und einer Aufforderung zur Untersuchung zu klären.