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Gesetzgebung und Verwaltung Bundesrecht: Gefahrengutrecht: Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend des Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M222 gemäß Abschnitt 1.5.1. ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalt

StrassenverkehrsrechtAufsatzGerhard PrüstlZVR 2011/28ZVR 2011, 59 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Der Kurzbericht informiert über die Kundmachung zur multilateralen Vereinbarung M222 in BGBl III 2010/113.

Rechtsgrundlagen: BGBl III 2010/113

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