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Gesetzgebung und Verwaltung Bundesrecht: Gefahrengutrecht: Multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID über die Beförderung calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmittel der UN-Nummer 1402 (Calciumcarbid), Klasse 4,3

StrassenverkehrsrechtGesetzgebungGerhard PrüstlZVR 2011/29ZVR 2011, 59 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Der Kurzbericht informiert über die Kundmachung im Hinblick auf die multilaterale Vereinbarung RID 4/2010 in BGBl III 2010/125.

Rechtsgrundlagen: BGBl III 2010/125

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