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Gesetzgebung und Verwaltung Bundesrecht: Gefahrengutrecht: Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend des Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1. RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter e

StrassenverkehrsrechtGesetzgebungGerhard PrüstlZVR 2011/26ZVR 2011, 58 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Der Kurzbericht informiert über die Kundmachung des Bundeskanzlers im Hinblick auf RID 3/2010.

Rechtsgrundlagen: BGBl III 2010/112

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