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Schadenersatz bei unzureichender Aufklärung über Folgeschäden beim Brustpiercing

SchadenersatzrechtJudikaturo. Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, Technische Hochschule Aachen (Anmerkung)ZVR 2011/224ZVR 2011, 365 - 368 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das erkennende Gericht dem Einstehenmüssen für mangelhafte Aufklärung eines Piercing-Studios in Hinblick auf die Durchführung eines Brust-Piercings zu.

Rechtsgrundlagen: § 1299 ABGB; § 94 Z 2 GewO; § 109 Abs 3 GewO

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